Was sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung beinhalten? Hier ein paar Beispiele:
Ausfalldeckung | Sie deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers, die man gegen einen Dritten z. B. wegen fehlender Privat-Haftpflichtversicherung zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat. Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt. Der Tarif sollte die Absicherung der Rechtsstreitigkeiten beinhalten. Weiter sollte sich die Ausfalldeckung auch mit vorsätzlich herbeigeführten Schadenersatzansprüchen befassen. Die Leistung sollte ohne Mindestschadenshöhe, also ohne Selbstbehalt, bis zur vollen Versicherungssumme gehen. |
Deckschäden | Deckschäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt |
Leinen- und Maulkorbzwang | Schäden beim Führen versicherter Hunde ohne Leine oder Maulkorb |
Rechtsschutz | Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
Mitversicherte Personen | Mitversichert sollten alle Familienangehörigen des Halters sein, sowie nicht gewerbsmäßige Tierhüter. |
Eine Selbstbeteiligung (SB) ist nicht zu empfehlen. Die meisten Schäden liegen genau im Bereich zwischen 150€ und 500€. Vorsicht vor Verträgen, bei denen die SB bei Vertragsabschluss nicht erwähnt wird! Hier finden Sie die Werte dafür meist erst im Kleingedruckten!